Die schlechten Nachrichten rund um den aktuell inhaftierten Boxer Felix Sturm reißen nicht ab. Das Amtgericht Köln sieht beim gebürtigen Leverkusener gar eine erhebliche Fluchtgefahr.
Hat aktuell keine guten Karten: Felix Sturm muss weiter in U-Haft bleiben. (Foto: imago images/Eduard Bopp)
Viele Jahre war es still geworden um Felix Sturm, vor einigen Monaten meldete er sich zurück und kündigte an, das langersehnte Duell gegen Arthur Abraham (39) nachholen zu wollen. Dann wurde Sturm, der mit bürgerlichem Namen Adnan Katic heißt, auf der Kölner Fitness-Messe Fibo verhaftet, sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Und das wird zunächst so bleiben, wie das Landgericht Köln am Dienstag mitteilte.
Ein Verschonungsbeschluss des Amtsgerichts, das zunächst eine Haftverschonung unter anderem gegen Kautionszahlung in Höhe von einer Million Euro beschlossen hatte, weil der Beschuldigte eine Haftbeschwerde eingelegt hatte, wurde aufgehoben „Auf die hiergegen gerichtete Beschwerde der Staatsanwaltschaft Köln hat die 6. große Strafkammer diesen Beschluss heute wieder aufgehoben“, heißt es in der Mitteilung.
Und es kommt noch schlimmer: „Die Kammer geht angesichts der Straferwartung im Steuerstrafverfahren und fehlender Bindungen des Beschuldigten in und an Deutschland von einer erheblichen Fluchtgefahr aus, der auch nicht durch eine hohe Kautionszahlung oder andere Maßnahmen wirksam begegnet werden kann.“
Somit sei unbedingt erforderlich, dass Sturm die Untersuchungshaft vollzieht. Zudem stellte das Landgericht noch einmal klar, dass Sturm nicht zwischenzeitlich aus der Untersuchungshaft entlassen worden war: „Im Hinblick auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hatte das Amtsgericht die Vollziehung seines Verschonungsbeschlusses einstweilen ausgesetzt.“
Für Sturm wird dies aller Voraussicht nach bedeuten, dass er bis zum Prozessbeginn in Haft bleibt. Wenn Anklage erhoben wird – das ist in diesem Fall noch nicht geschehen – gilt eine Frist von sechs Monaten, um den Prozess zu eröffnen.