Nächster Rückschlag für Ex-Weltmeister Felix Sturm. Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Köln hat eine Haftbeschwerde Sturms erneut abgelehnt. Damit muss der 40-Jährige bis zum Beginn seines Prozesses in Untersuchungshaft bleiben.
Der Kölner Boxprofi Felix Sturm sitzt derzeit in der JVA Ossendorf. (Foto: Getty Images)
Das OLG bestätigte damit die Entscheidung des Kölner Landgerichts aus dem April. Damit ist auch keine Entlassung auf Kaution möglich. Das OLG teilte mit, dass im Falle Sturm dringender Tatverdacht und Fluchtgefahr vorliege. „Der Beschuldigte habe zwar vor seiner Festnahme mit seiner Familie zuletzt in Deutschland gelebt. Zuvor habe er sich aber über Jahre in mehreren europäischen Ländern aufgehalten“, teilte das Gericht mit. Dennoch stellte das OLG klar, dass weiterhin die Unschuldsvermutung für Sturm gelte.
Der mehrfache Ex-Champion im Mittel- und Supermittelgewicht war im vergangenen April auf der Fitness-Messe FIBO in Köln festgenommen worden. Dem gebürtigen Leverkusener wird Steuerhinterziehung vorgeworfen.