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Köln.Sport

Peter Pfeifer übernimmt beim Stadtsportbund

Auf der Mitgliederversammlung wählten die Kölner Vereinsvertreter den ehemaligen Vorsitzenden der Sportjugend, Peter Pfeifer, zum Nachfolger des zurückgetretenen Klaus Hoffmann.
Peter Pfeifer ist neuer Vorsitzender des Stadtsportbundes Köln

Peter Pfeifer folgt Klaus Hoffmann als Vorsitzender des Stadtsportbundes Köln nach. (Foto: Köln.Sport)

Am 16. Oktober endete im Alfred-Müller-Armack-Berufskolleg die Ära von Klaus Hoffmann als Vorsitzender des Stadtsportbundes Köln. Nach dreizehn Jahren im Vorstand, davon drei als 1. Vorsitzender, legte er sein Amt aus gesundheitlichen Gründen nieder. Die Versammlung honorierte seine Arbeit und verabschiedete Hoffmann mit stehenden Ovationen.

Sein Nachfolger wird Peter Pfeifer, bis 2016 Vorsitzender der Sportjugend. Der Widdersdorfer wurde vom Vorstand als Kandidat aufgestellt und war zugleich der einzige Bewerber um den Posten. Mit der Mehrheit von 70 Stimmen, bei 10 Gegenstimmen und 11 Enthaltungen, wurde Pfeifer ins Amt gewählt.

Peter Pfeifer: Comeback vorerst nur für ein Jahr

Pfeifer kündigte noch vor seiner Wahl an, das Amt zunächst nur für ein Jahr auszuüben. Dann will er zurückzutreten, damit 2018 der gesamte Vorstand neu gewählt werden kann. Zugleich betonte der neue Vorsitzende, das Amt in jüngere Hände übergeben zu wollen. Zunächst einmal, so Pfeifer, „möchte ich im kommenden Jahr dafür sorgen, dass der Sport in Köln und der Stadtsportbund wieder stark werden. Dazu müssen alle Player im Kölner Sport an einen Tisch und mit einer gemeinsamen Strategie an einem Strang ziehen.“

Mehr Mitsprache für Großvereine

Abstimmung über die Satzungsänderung

Einstimmig votierte die Mitgliederversammlung für die Satzungsänderung des Vorstands. (Foto: Köln.Sport)

In der Folge stand noch ein zweiter wichtiger Tagesordnungspunkt an: die Abstimmung über eine Änderung der Satzung des Stadtsportbundes. Die da noch anwesenden 83 Stimmberechtigten votierten einstimmig für den Entwurf des Vorstandes. Dieser stärkt die Position von Vereinen mit vielen Mitgliedern.

Bislang hatte jedes ordentliche Mitglied in der Mitgliederversammlung eine Stimme. Nun zählt die Stimme des Vertreters von Vereinen mit mehr als 500 Mitgliedern doppelt. Ab einer Mitgliederzahl von 1501 hat ein Verein dreifaches Stimmrecht. Die Stimmen von Großvereinen mit mehr als 3000 Mitgliedern zählen gar vierfach. So sollen die Interessen der Sporttreibenden mehr Berücksichtigung finden. Zudem wurde die Satzung in einigen Punkten und Formulierungen modernisiert und gestrafft. So regelt etwa ein neuer Paragraf nun die Bestimmungen zum Thema Datenschutz.