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Köln.Sport

Modeste: Nächster Halt CAS

Trotz dem ersten Treffer von Anthony Modeste für den 1. FC Köln ist in der Saga um seinen Wechsel aus Fernost nach Köln noch kein Ende in Sicht. Der Streit wird nun vor dem CAS ausgefochten.
Modeste

Der Streit nimmt kein Ende: Anthony Modeste und sein Ex-Klub ziehen vor den Internationalen Sportgerichtshof (CAS). (Foto: imago/Team 2)

Als Anthony Modeste am Freitagabend zum zwischenzeitlichen 2:0 einnetzte, schien die Kölner Fußballwelt rosarot und in Ordnung. 25 Minuten später war man jedoch alle drei sicher geglaubten Punkte. Wie heute nun bekannt wurde, war dies jedoch noch nicht das Ende der Fahnenstange im scheinbar endlosen Streit zwischen dem Franzosen und seinem ehemaligen Arbeitgeber Tianjin Tianhai (vormals Tianjin Quanjian).

Wie der „Express“ am Montag berichtet, ziehen beide Parteien nun vor den Court of Arbitration for Sport (CAS), auch als Internationaler Sportgerichtshof bekannt. „Sowohl Anthony Modeste als auch Tianjin Tianhai FC haben beim Court of Arbitration for Sport Berufung eingelegt. Das Verfahren ist im Gange“, heißt es von Seiten des CAS.

30 Millionen Euro?

So berichtet die Zeitung, dass Modeste um mehr als 30 Millionen Euro kämpft, die sich aus seinem regulären Vertrag und einem Zusatzvertrag zusammensetzen. Die Chinesen hingegen pochen auf Schadensersatz, sie wollen den Franzosen nicht kostenlos ziehen lassen. Daran ändert auch die am vergangenen Donnerstag erteilte Spielgenehmigung für Modeste nichts.

Es gilt als unwahrscheinlich, dass die Kölner Parteien vor dem CAS nicht Recht bekommen – gänzlich ausgeschlossen werden kann dies dennoch nicht. Sollte das Gericht am Ende für Modestes Ex-Klub entscheiden, rechnet man mit einer Zahlung von sechs bis sieben Millionen Euro. Die Forderung der Chinesen dürfte bei 30 Millionen Euro liegen.

Die FIFA hatte am 6. Dezember entschieden, dass Modeste von seinem Ex-Verein noch Geld zusteht (Prämien und ein Monatsgehalt), der Kölner Publikumsliebling allerdings auch ohne triftigen Grund gekündigt habe. Kann Modeste diesen triftigen Grund nicht nachweisen, stünde den Chinesen nach FIFA-Reglement infolge des „Webster-Urteils“ eine Entschädigung zu.