In der Causa um die Schmäh-Plakate einiger FC-Fans gegen Hoffenheim-Mäzen Dietmar Hopp ist am Mittwoch ein Urteil verkündet worden – demnach muss ein FC-Fan tief in die Tasche greifen.
Am 21. April 2017 ereigneten sich die Fälle beim Heimspiel gegen die TSG Hoffenheim (Foto: imago/Jan Huebner)
Das Banner, welches am 21. April 2017 bei der Partie des 1. FC Köln gegen die TSG Hoffenheim am Zaun der Südtribüne befestigt wurde, sorgte in der Folge deutschlandweit für Aufsehen. „Dietmar, morgen ins Maritim, dein Vater wäre stolz“ stand auf dem einen Banner, in Anspielung auf den am folgenden Tag stattfindenden AfD-Parteitag in Köln. Auf einem weiteren Banner war der Satz „Mutter: Hure, Vater: Nazi.“ zu lesen gewesen.
Der SAP-Gründer Hopp ist bei Ultras verschiedener Fan-Gruppierungen extrem unbeliebt, wie erst neulich das Banner beim Gastspiel des BVB in Hoffenheim zeigte. Nun hat Richter Wolfgang Schorn den Verantwortlichen des Banners im Rheinenergiestadion zu einer erheblichen Geldstrafe verurteilt.
Vier Monatsgehälter Strafe
Der Angeklagte wurde demnach zu 120 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt, das summiert sich auf 4.800 Euro, das sind knapp vier Monatsgehälter des Verurteilten. Dem 30-Jährigen war bei der Urteilsverkündung der Schock merklich anzusehen, dass er bereits vorbestraft war, wirkte sich logischerweise nicht strafmildernd auf das Urteil aus.
„Es kann nicht sein, dass Väter und Mütter wegen Leuten wie Ihnen keinen Bock mehr haben, mit ihren Kindern ins Stadion zu gehen“, sagte Schorn am Mittwoch. Dabei machte er keinen Unterschied zwischen Schmähgesängen, Pyrotechnik oder eben verunglimpfenden Bannern. „Das Stadion ist kein rechtsfreier Raum“, sagte der Richter.
„Nicht auf diese Art und Weise“
„Sie dürfen kritisieren, dass ein Dietmar Hopp mit Hoffenheim womöglich Traditionsvereine aus der Bundesliga vertreibt, aber nicht auf diese Art und Weise.“ Dafür, dass Hopp laut Richter den Fußball genauso liebe wie jeder andere, „muss er sich nicht jedes Wochenende zutiefst persönlich verunglimpfen lassen“.