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Köln.Sport

Friedek verklagt den DOSB

Quelle: IMAGO

Charles Friedek verklagt den DOSB wegen der Nichtnominierung für Olympia 2008 auf Schadenersatz

Charles Friedek wurde im Dreisprung unter anderem Welt- und Europameister. Den nächsten Erfolg will der heute 40-Jährige nun vor Gericht feiern.

Um Charles Friedek ist es in den vergangenen Monaten ruhig geworden. Jetzt steht der Weltmeister von 1999 wieder in den Schlagzeilen. Friedek, der inzwischen als Trainer beim ASV Köln angestellt ist, verklagt den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) vor dem Landgericht Frankfurt/Main wegen Nicht-Nominierung für die Olympischen Spiele in Peking 2008 auf Schadenersatz.

120.000 Euro verlangt der ehemalige Dreispringer, die ihm durch die verwehrte Teilnahme an den Sommerspielen in Form von Sponsorengeldern verloren gegangen seien.

Nominierungshickhack vor Peking

Friedek argumentierte seinerzeit, er habe die doppelt geforderte Olympianorm von 17,00 m, wie in den Nominierungsrichtlinien verlangt, am 25. Juni 2008 im niederrheinischen Wesel mit 17,04 m und 17,00 m erreicht.

Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) wie auch der DOSB erkannten dies jedoch nicht an, da ihrer Auffassung nach die Erfüllung bei zwei verschiedenen Veranstaltungen zu erfolgen hat.

Dies ging jedoch aus den Nominierungsrichtlinien nicht eindeutig hervor, wie das Deutsche Sportschiedsgericht (DIS) urteilte. Daraufhin schlug der DLV Friedek zur Nominierung vor.

Zum deutschen Olympiakader für Peking zählte er dennoch nicht – der DOSB fühlte sich nicht an das DIS-Urteil gebunden und verwehrte ihm seine vierte Teilnahme an Olympischen Spielen.

Möglicherweise bessere Chancen

„Eine Monopol-Entscheidung“, kritisierte Friedek Anwalt Michael Lehner. Bereits 2008 war der Ex-Athlet gegen die Entscheidung des Dachverbands gerichtlich vorgegangen, mit seinem Einspruch im 4. Zivilsenat beim Oberlandesgericht Frankfurt/Main jedoch gescheitert.

Jetzt stehen die Chancen möglicherweise besser: „Die Richterin hat alle unsere Argumente übernommen. Ich rechne am 24. November entweder mit der Beweisaufnahme zur Höhe des Schadenersatzes oder einem Urteil“, erklärte Lehner am Mittwoch nach dem Verhandlungsauftakt vor dem Landgericht Frankfurt/Main.