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Köln.Sport

FC: Anträge zur MV 2018

Am 10. Oktober finden die Mitglieder des 1. FC Köln am Abend zur alljährlichen Versammlung in der LANXESS Arena zusammen, um die Neuwahlen des Mitgliederrates durchzuführen. Um 15 Plätze im Amt des Mitgliederrates bewerben sich 41 Kandidaten. Neben dem Amt selbst stehen zusätzlich vier Satzungsänderungen zur Abstimmung.
Spinner

Auf das Präsidium des 1. FC Köln um Präsident Werner Spinner kommen in diesem Jahr wieder einige Änderungsvorschläge an der Satzung zu. (Foto: imago/Eduard Bopp)

Der Antrag des Vorstands

Der Mitgliederrat hat die Möglichkeit, einen Vorstand zur Wahl zu stellen, der von den FC-Mitgliedern gewählt werden kann. Im kommenden Jahr müsste der Vorschlag seitens des Mitgliederrates bis zum 15. August eingereicht werden. Diese Zeitspanne soll laut Antrag auf den 31. Mai eines Jahres verkürzt werden. Im Falle der Durchsetzung dieser Satzungsänderung hätte der Mitgliederrat allerdings somit deutlich weniger Zeit ein Vorstandsteam vorzuschlagen und mit den Vorstandskandidaten sportliche und wirtschaftliche Ansätze aufzuarbeiten. Die nötigen Unterschriften, die die Kandidaten zur Wahl einsammeln müssen, können allerdings bis zum 31. Juli eines Jahres eingereicht werden. Dabei handelt es sich um drei Prozent der Mitglieder, die zu einer Aufstellung im Vereinsvorstand beitragen müssten.

Der Antrag von Patrick Appe

FC-Mitglied Patrick Appe fordert im Rahmen der Mitgliederversammlung, dass Personen, die eine eventuell auch nur gering vergütete Tätigkeit beim 1. FC Köln ausüben, kein Bestandteil des Mitgliederrates sein dürfen. Diese Satzungsänderung würde demnach auch Stadionsprecher Michael Trippel betreffen, der neben seinem Engagement im Mitgliederrat für seine Stadionsprecher-Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung vom Verein erhält. Zudem gälte der Vertrag auch Personen, die Minijobs bei den Geißböcke ausführen, z.B. Mitarbeiter der Jugendabteilung. Appe selbst begründet seinen Antrag wie folgt: Ich stelle diesen Antrag, weil ich der Meinung bin, dass in diesen Fällen immer ein unauflösbarer Interessenkonflikt vorliegt, weil der Betroffene eben nicht mehr unabhängig entscheiden kann, sondern sich sehr genau überlegen wird, ob er eine bestimmte kritische Haltung einnehmen wird, wenn er gleichzeitig befürchten muss, dadurch seine eventuell auch nur gering vergütete Tätigkeit zu verlieren.“

Der Antrag von Marc Hillesheim

Besonders die beantragte Satzungsänderung von Marc Hillesheim sorgte in den letzten Tagen für Aufruhr. Er fordert, dass limitierte Geschenke an Vereinsmitglieder künftig verboten werden. Auf der Mitgliederversammlung des letzten Jahres erhielt jedes Mitglied, das bis zum Ende der Veranstaltung anwesend blieb, einen exklusiven und kostenlosen Europapokal-Pullover. Auch in diesem Jahr erhalten Teilnehmer mit Durchhaltevermögen einen Jubiläums-Pullover. „Das Gewähren von Geschenken an Mitglieder, um sie zum Erscheinen bei der Mitgliederversammlung zu motivieren, stellt eine unzulässige Beeinflussung des Verhaltens der Mitglieder auf einer Mitgliederversammlung dar. Insbesondere dann, wenn Wahlen auf der Mitgliederversammlung anstehen, erlaubt das Gewähren von Geschenken demjenigen, der die Geschenke bewilligt, also dem Vorstand des Vereins, das Wahlverhalten seiner Mitglieder in seinem Sinne zu beeinflussen,“ so Hillesheim. Der Vorstand ging jedoch gegen die Anschuldigungen des Antragstellers an und versicherten, dass es sich bei dem Pullover um ein Dankeschön an die vereinstreuen Mitglieder handelt, die an diesem Abend zur Versammlung erscheinen.

Der Antrag von Michael Tuchscherer und Friedhelm Henze

Sinn und Zweck des Antrags von Tuchscherer und Henze ist es, die Kontrollrechte des Mitgliederrates auf die Arbeit des Vereinsvorstands explizit klarzustellen. Sie fordern insbesondere ein Einsichtsrecht in einzelne Vorgänge des Vorstands, wobei die Aufsichtsfunktion des Mitgliederrates somit hervorgehoben werden soll. Über die Funktionen und Befugnisse, die Tuchscherer und Henze mit ihrem Antrag stärken wollen, streiten Vorstand und Mitgliederrat schon seit geraumer Zeit.