fbpx
Köln.Sport

Sturm: Vorwürfe über Vorwürfe

Im Körper von Felix Sturm möchte aktuell niemand stecken. Nach seiner Verhaftung am vergangenen Wochenende erreichen ihn nun die nächsten Horrornachrichten.
Felix Sturm Fedor Chudinov Boxen

Felix Sturm (l., hier bei seinem bisher letzten Fight gegen Fedor Chudinov) sieht sich schweren Vorwürfen ausgesetzt. (Foto: imago images/Marianne Müller

„Mit Beschluss vom 04.04.2019 hat der 2. Strafsenat des Oberlandesge-richts Köln die Anklage gegen den Boxer Felix Sturm wegen Verstoßes gegen das Gesetz gegen Doping im Sport (AntiDopG) und wegen vor-sätzlicher Körperverletzung zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Landgericht Köln eröffnet. Gegenstand der Vorwürfe ist der Verdacht, der Boxer sei bei einem Meisterschaftskampf der World Boxing Association (WBA) am 20.02.2016 mit Stanozolol gedopt gewesen“, heißt es laut „Express“ in einer Mitteilung des Oberlandesgerichts Köln. Wegen des Vorwurfs, Sturm sei zu seinem WM-Kampf im Februar 2016 gedopt angetreten, muss sich der Ex-Weltmeister nun also entgegen der ursprünglichen Annahme doch vor Gericht verantworten.

„Anders als das Landgericht, das mit Beschluss vom 10.01.2019 die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt hatte, sieht der Strafsenat auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwalt einen sog. „hinreichenden Tatverdacht“ als gegeben an. Das bedeutet, dass der Senat nach vorläufiger Bewertung die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung nach durchgeführter Beweisaufnahme höher einschätzt als die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs“, heißt es in der Erklärung weiter. So habe Sturm nach dem Wettkampf eine Dopingprobe abgegeben, die darin nachgewiesene Konzentration könne auf eine Einnahme von Stanozolol in der Vorbereitungsphase hindeuten. Anhaltspunkte für die Manipulation der Dopingprobe gebe es nicht.

Doch es kommt noch dicker Vorwurf hinzu: Neben dem Verdacht des Verstoßes gegen das Anti-Doping Gesetz bestehe auch der hinreichende Tatverdacht der vorsätzlichen Körperverletzung des Gegners. Denn obwohl beide Teilnehmer vor dem Kampf einwilligen, während des Fights geschlagen zu werden, diese Einwilligung gelte jedoch ausschließlich für solche Verletzungen, die bei regelkonformen Verhalten des Gegners üblich und zu erwarten seien. In diesem Falle ist Doping eine schwere Straftat, da es die Gesundheit des Gegners im Übermaß gefährde.