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Köln.Sport

Sieg im Modeste-Prozess

Nachdem es sportlich zuletzt einen Rückschlag nach dem anderen zu beklagen galt, kann der Effzeh nun zumindest einen Sieg vor Gericht feiern. Der Verein muss keine Provision für den Transfer des Stürmers Anthony Modeste im Jahre 2017 zahlen.

Foto: imago images / Herbert Bucco

Am Dienstag Vormittag verkündete das Landgericht Köln eine Entscheidung im Fall Modeste: „Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom heutigen Tage die Klage der Petralito Sport Service GmbH gegen den 1. FC Köln abgewiesen. Ein Provisionsanspruch für die Vermittlung des Spielers Modeste nach China bestehe nicht.“

Hintergrund der Verhandlung: Bereits seit Januar diesen Jahres streitet sich der Spielerberater Giacomo Petralito im Namen seiner Agentur mit dem 1. FC Köln vor Gericht. Er forderte eine Provision von zwei Millionen Euro für den Wechsel von Anthony Modeste im Jahre 2017 zum China-Klub Tianjin Tianhai.

Nachdem der italienische Weltmeister Fabio Cannavaro noch im Oktober aussagte, dass Giacomo Petralito „eine große Rolle in dem Deal gespielt habe“ und es danach eher nach einer Niederlage für den Effzeh in dem Fall aussah, endete der Prozess nun doch zugunsten des Tabellenletzten der Bundesliga.

Berufung möglich

Jedoch ist das Urteil noch nicht endgültig rechtskräftig. Petralito und seine Agentur haben einen Monat Zeit, um Berufung beim Oberlandesgericht Köln einzureichen. Dass dies jedoch eine Aussicht auf Erfolg hat, ist sehr unwahrscheinlich. Der bereits bei einer ähnlichen Klage gegen den FC Schalke gescheiterte Spielerberater wird wohl nicht nur mit der Niederlage vor Gericht leben, sondern auch die kompletten Verfahrenskosten selbst tragen müssen.

„Das Urteil spiegelt den Prozessverlauf wider. Für den 1. FC Köln ist das ein erfolgreicher Tag“, sagte FC-Geschäftsführer Alexander Wehrle sichtlich zufrieden nach dem Gerichtstermin.

Von Tim Schoster