fbpx
Köln.Sport

Satte Strafe für den FC

Pyrotechnik beim Derby: In Mönchengladbach zündeten FC-Anhänger zahlreiche Bengalos Foto: imago/Moritz Müller

Pyrotechnik beim Derby: In Mönchengladbach zündeten FC-Anhänger zahlreiche Bengalos
Foto: imago/Moritz Müller

Mit zwei blauen Augen kommt der 1. FC Köln davon: Nach den Vorfällen in Mönchengladbach verdonnert der DFB den Klub zu einer saftigen Geldstrafe und drei Teilausschlüssen.

Gespannt hatten der 1. FC Köln und seine Fans auf das Urteil aus Frankfurt gewartet: Nach den Vorfällen rund um das Derby in Mönchengladbach sowie beim DFB-Pokalspiel in Duisburg schwebten DFB-Sanktionen wie ein Damoklesschwert über den „Geißböcken“. Nach Bekanntgabe des Verbands atmete aber der Großteil der FC-Anhänger auf, denn die Horrorszenarien um Punktabzug oder Geisterspiel bestätigten sich nicht.

Vielmehr verdonnert der DFB den Verein zu einer saftigen Geldstrafe in Höhe von 200.000 Euro und gleich drei Teilausschlüssen: Die Blöcke S3 und S4 auf der Südtribüne im RheinEnergieStadion werden für die drei aufeinanderfolgenden Heimspiele gegen Hoffenheim, Leverkusen und Schalke gesperrt, knapp 2.500 Fans sind davon betroffen.

Zudem muss der 1. FC Köln während der restlichen Auswärtsspiele der Saison 2014/2015 einige Auflagen erfüllen. Insbesondere dürfen Tickets für die Spiele in Freiburg, Berlin, Augsburg und Mainz ausschließlich personalisiert abgegeben werden. Schließlich wird der FC mit Borussia Mönchengladbach zu einem gemeinsamen Sicherheitskonzept für die nächsten beiden Meisterschaftsspiele gegeneinander verpflichtet.

Der DFB, so erklärt der FC in seiner Mitteilung, führe strafverschärfend an, dass Problem-Fans des 1. FC Köln in den vergangenen Jahren wiederholt negativ aufgefallen sind. Zudem hatte der FC zum Zeitpunkt des Vorfalls in Duisburg aufgrund der Vorkommnisse in Düsseldorf im Dezember 2013 noch unter Bewährung gestanden. Allerdings wurde die umfangreiche präventive Fan-Arbeit sowie die getroffenen Maßnahmen nach dem Derby zugunsten des Klubs strafmildernd gewertet. Ohne das Verhalten des Clubs hätte der DFB-Kontrollausschuss demnach einen kompletten Zuschauerausschluss bei mindestens einem Ligaspiel beantragen müssen, heißt es in der Begründung des Strafantrags.

„Die Strafe trifft den 1. FC Köln hart und ist finanziell wie organisatorisch eine große Herausforderung. Jedoch ist die Eingrenzung der Teilausschlüsse auf bestimmte Blöcke der Südkurve statt einer kompletten Sperrung des Stehplatzbereichs ein wichtiges Signal des DFB, dass er im Kampf gegen das unsportliche Verhalten von Problemfans an zielgerichteten Sanktionen interessiert ist“, so der Verein auf seiner Homepage. Das Urteil ist rechtskräftig, die Verfahren wegen Böllerwürfen in Frankfurt und Leverkusen sowie Pyrotechnik in Hamburg werden damit eingestellt.