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Köln.Sport

Kein Mindestlohn im Amateursport

Amateur-Vertragsspieler im deutschen Sport fallen nicht unter das Mindestlohngesetz. Foto: imago/Leo

Das Mindestlohngesetz gilt nicht für den deutschen Amateursportbereich
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Amateur-Vertragsspieler im deutschen Sport fallen nicht unter das Mindestlohngesetz. Dies verkündete Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles.

Das Gesetz hatte in den Vereinen für Verunsicherung gesorgt. Doch nun scheint es Klarheit zu geben: Der Mindestlohn von 8,50 Euro gilt nicht für den Amateursportbereich. Dies stellte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) am Montag nach einen Treffen mit den Spitzen von Deutschem Olympischen Sportbund (DOSB) und Deutschem Fußball-Bund (DFB) in Berlin klar.

Vertragsspieler bekämen in der Regel eine geringe Aufwandsentschädigung als Minijobber. „In diesen Fällen steht nicht die finanzielle Gegenleistung, sondern der Spaß an der Sache im Vordergrund. Deshalb können wir hier nicht von einem klassischen Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sprechen“, sagte Andrea Nahles in Berlin. Diese Regel gelte im Übrigen nicht nur für den Fußball, sondern für alle Sportarten mit Vertragsspielern.

Die Verunsicherung scheint nun jedenfalls beseitigt zu sein. Insbesondere Nachwuchsathleten und Fußballspieler ab der 3. Liga abwärts erhielten bislang von ihren Klubs deutlich weniger Geld. Viele Spieler verdienten derzeit vier Euro pro Stunde, arbeiteten aber mit Training, Spielen, Besprechungen und Fahrten zu Auswärtsspielen teilweise hundert Stunden und mehr im Monat.

Auch für die vielen ehrenamtlichen Kräfte in den 90.000 deutschen Vereinen wurde eine Lösung gefunden. Wenn ihre Tätigkeit dem Gemeinwohl dient, dann fallen sie ebenfalls nicht unter den Mindestlohn. Die neue Regelung schlägt den Vereinen vor, ehrenamtliche Kräfte nicht als Minijobber anzustellen, sondern ihnen Aufwandsentschädigungen zu zahlen. Vereinsangestellte wie hauptamtliche Platzwarte fielen dagegen unter die Mindestlohnregel, so DFB-Schatzmeister Reinhard Grindel.