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Köln.Sport

FC: Kein Schadensersatz von Böllerwerfer

Fans des 1. FC Köln halten ihren Schal hoch

Nach Böllerwurf gegen Paderborn: Doch kein Schadensersatz für den 1. FC Köln
Foto: imago/mika1.

Der 1. FC Köln hat vor dem Kölner Oberlandesgericht eine Schlappe hinnehmen müssen: Ein Fan, der im Stadion einen Böller geworfen hatte, muss keinen Schadensersatz an den Verein leisten.

Auf dem Rasen beendete der 1. FC Köln das Jahr mit einem Erfolg: 2:1 bezwangen die „Geißböcke“ Borussia Dortmund und konnten 2015 sportlich zufriedenstellend abschließen. Vor Gericht dagegen musste der Verein eine empfindliche Schlappe hinnehmen: Das Kölner Oberlandesgericht lehnte einen Schadensersatzanspruch des Klubs gegen einen Fan ab, der bei einem FC-Spiel einen Knallkörper geworfen und damit sieben Menschen verletzt hatte.

Wegen dieser Aktion sowie weiterer Vorfälle hatte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) die Kölner zu einer Gesamtstrafe von 50.000 Euro verurteilt. Einen Großteil der Summe, nämlich 30.000 Euro, wollte sich der FC vom „Böllerwerfer“ zurückholen. Nachdem das Kölner Landgericht diesem Anspruch stattgab, hob das Oberlandesgericht dieses Urteil auf und wies die Klage des 1. FC Köln ab.

Die Begründung: Zwar habe der Beklagte seine Vertragspflichten gegenüber dem Verein durch den Böllerwurf verletzt, diese Pflichten dienen aber nach Ansicht des Gerichts nicht dem Zweck, den Klub vor der Verhängung einer Verbandsstrafe als Sanktion des Vorfalls zu schützen. „Auch wenn dem Beklagten möglicherweise nicht entgangen sei, dass der DFB dem Verein bei entsprechenden Vorfällen eine Verbandsstrafe auferlegen könne, gehe es jedoch zu weit, eine bewusste Übernahme dieses Risikos durch den Beklagten als Zuschauer anzunehmen. Die komplexe Rechtslage sowie die möglichen finanziellen Folgen dürften sich dem durchschnittlichen Zuschauer kaum erschließen“, führt das Oberlandesgericht weiter aus.

Noch ist das überraschende Urteil nicht rechtskräftig, die „Geißböcke“ streben eine Revision am Bundesgerichtshof an. „„Das bedeutet für uns, dass wir in die nächste Instanz gehen“, sagte FC-Geschäftsführer Alexander Wehrle dem Onlinemagazin „Geissblog.koeln“. „Uns geht es um Planung- und Rechtssicherheit. Wir brauchen einen Präzedenzfall, an dem wir uns orientieren können.“