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Köln.Sport

Durchbruch für Effzeh?!

Gesichert ist die Erweiterung des FC-Trainingsgeländes wohl erst, wenn die Bagger am Geißbockheim rollen. Ein wichtiger Schritt dahin kam heute durch den Regionalrat.

Auf der gegenüberliegenden Seite des Geißbockheims sollen neue Kunstrasenplätze entstehen (Foto: imago images / Manngold)

Seit Jahren geht es in Sachen Erweiterung des Trainingsgeländes am Grüngürtel hin und her. Immer neue Kläger treten auf, die es Verein und Politik nicht leicht machen, den vom Verein gewünschten Umbau zu realisieren. Nun aber eine positive Nachricht: Der Regionalrat hat der sogenannten Zielabweichung zugestimmt – ein großer Schritt in Richtung Realisierung des RheinEnergie Sportparks.

Der heutige Beschluss des Regionalrates schafft die Voraussetzung, „die durch die Stadt Köln vorgelegte Fassung zur Realisierung des RheinEnergie Sportparks zu ermöglichen. Unter Vorbehalt der politischen Beschlüsse der Stadt Köln ist eine Erweiterung des Leistungszentrums des 1. FC Köln am Geißbockheim möglich“, heißt es in einer Pressemitteilung der Bezirksregierung Köln.

Rat macht sich die Entscheidung nicht einfach

Darin wird auch klar, dass in der Regionalratssitzung heiß diskutiert wurde, ob dem Ausbau zuzustimmen sei. Erst kürzlich hatte eine Studie zutage gefördert, dass der Bau mehrerer Kunstrasenplätze klimatische Auswirkungen auf den Äußeren Grüngürtel haben würde. Letztlich stimmte der Rat der Zielabweichung aber zu. Und begründete die Entscheidung wie folgt:

„Der 1. FC Köln hat plausibel dargelegt, dass der Neubau eines Leistungszentrums am Standort Köln-Sülz dringend erforderlich ist, um die Nachwuchsförderung sicherzustellen. In dem Bewusstsein um den sensiblen Standort beschränkt sich das bauliche Konzept auf die absolut notwendigen Einrichtungen und kommt ohne weitere Baumfällungen aus. Die erforderlichen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen werden im Rahmen der Bauleitplanung erfolgen.“

Die Stadt kann nun die Bauleitplanverfahren zu Ende führen und die Änderung des Flächennutzungsplans durch den Rat beschließen lassen. Nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln kann der Bebauungsplan zur Rechtskraft gebracht werden.